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Die Klage wegen Zustimmung zur Mieterhöhung bei Wohnraum

In ersten Teil dieses Beitrags wurde zunächst in die Problematik bei Mieterhöhungsprozessen eingeführt. Alsdann wurden die näheren Umstände erläutert, die zu einem fruchtlosen vorprozessualen Schriftwechsel führten, die schließlich in einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mündeten. Die eingehend geschilderte Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter gibt Einblick, mit welchen Schwierigkeiten sich mancher zahlungswillige Mieter auseinandersetzen muss. Leider lässt sich auch nicht verkennen, dass eine Klage, mag sie berechtigt und zulässig sein, stets einschüchternd wirkt. Sie ist immer das letzte Mittel in einer Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien, die nicht mehr miteinander verhandeln können oder wollen. Daher sollte oberstes Ziel der streitenden Parteien sein, möglichst zu einem außergerichtlichen und einvernehmlichen Ergebnis zu kommen.

Dieser zweite Teil befasst sich mit der Klageerwiderung des beklagten Mieters, dem vom Gericht veranlassten Gutachten, den sich daraus ergebenden Unwägbarkeiten und schließlich dem Urteil.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der juristische Sprachstil, soweit wie möglich, verdeutlicht wurde. Auch die Aktenzeichen stimmen nicht mit dem eigentlichen vom Gericht entschiedenen Fall überein.

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