Schadensersatzansprüche des Käufers Liefert der Verkäufer die gekaufte Sache zu spät, kommt dieser also in Schuldnerverzug gemäß § 286 BGB, so kann der Käufer neben der Erfüllung auch Schadensersatz wegen der verzögerten Leistung (§§ 433, Abs. 1 S. 1, 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB) oder – liegen die weiteren Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 S. 1 BGB vor – Schadensersatz statt der Leistung verlangen (siehe hierzu ausführlich: „Deine Bahn“ 8/ 2002, 506 ff).
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