Der erste Teil dieser Artikelserie beschäftigte sich mit dem Aufbau der Zivilgerichte und den wichtigsten Rechtsbegriffen aus dem Bereich des materiellen und des formellen Verfahrensrechts. In dieser Fortsetzung geht es um die die Strafgerichtsbarkeit. Um den Aufbau des Gerichtssystems im Strafrecht verständlich darstellen zu können, ist es vorab unerlässlich, kurz zu erläutern, was unter materiellem und formellem Strafrecht zu verstehen ist, was als Tat im strafrechtlichen Sinne eingestuft wird, worin das Ziel und der Zweck des Strafrechts und der Sinn der Strafe liegen. Da sich dieser Abschnitt mit dem Aufbau und dem Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit befasst, kann das materielle Strafrecht jedoch nur am Rande, soweit dies zum Verständnis erforderlich ist, gestreift werden.
Das deutsche Gerichtssystem Teil 2
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