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Schuldrecht - Besonderer Teil

Das Darlehensrecht

Darlehensverträge haben seit jeher eine große praktische Bedeutung sowohl im Geschäftsleben als auch im täglichen Leben der Verbraucher. Eine wesentliche Säule einer funktionierenden Wirtschaft ist das Leihen oder Verleihen von Geldmitteln oder Sachen. Unter das Darlehensrecht fallen Kredite, die Banken und Sparkassen gewähren, aber auch Kredite der Genossenschaften an ihre Mitglieder, Anleihen des Staates, der Länder, der Gemeinden oder der Industrie. Auch Brauereidarlehen zählen dazu. Das sind Darlehen, die Brauereien Gastwirten gewähren, wenn diese sich verpflichten, den Bierbedarf nur bei der Brauerei zu decken, die das Darlehen gewährt hat.

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