Während sich die bisherigen vier Kapitel des Kaufrechts mit dem Begriff und dem Abschluss eines Kaufvertrages, den dadurch entstandenen Pflichten der Vertragsparteien untereinander, den möglichen Verletzungen der Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag und den daraus resultierenden Rechtsfolgen beschäftigte, soll nun auf die besonderen Arten des Kaufs eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere der Verbrauchsgüterkauf und der Kauf unter Eigentumsvorbehalt.
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