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Schuldrecht - Besonderer Teil

Schenkung

Schenkungen (§§ 516 – 534 BGB) sind nichts Ungewöhnliches. Sie begleiten uns Tag für Tag während unseres ganzen Lebens. Zu Geburtstagen bringt man Geschenke mit. Bei einem Besuch gehört es zum guten Ton, dem Gastgeber ein Geschenk zu übergeben. Es gibt aber auch Schenkungen in großem Umfang, so Grundstücke, wertvolle Kunstobjekte. Was aber ist eine Schenkung rechtlich gesehen?

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