Für die Auslegung von technischen Systemen, die neu auf den Markt kommen oder verändert werden, besteht vielfach die Notwendigkeit, die Sicherheit und Verfügbarkeit des neuen bzw. geänderten Systems abzuschätzen und Zuverlässigkeitsaussagen zu treffen. Von behördlicher Seite wird hierzu oft das Kriterium angegeben, dass ein neues oder verändertes System sicherheitstechnisch mindestens so zuverlässig sein sollte wie das derzeit in Betrieb befindliche System. Die erfolgreiche Umsetzung einer Systemänderung oder Neuerung ist also an den Nachweis gebunden, ob das neue System die erwartete Sicherheitsleistung erbringt. Die Sicherheitsleistung wird dabei oft im risiko-orientierten Ansatz definiert als: Risiko = Schadenshöhe x Schadenshäufigkeit.
Faktor Mensch
Zuverlässigkeitsbetrachtungen im Eisenbahnbetrieb
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