Im Teil 1 der Beitragsreihe zu diesem Thema (siehe Deine Bahn 2/2013 Seite 42 ff.) wurde die Zweiseitigkeit der Eisenbahn herausgearbeitet: Das Fahrzeug ist dabei der eine Teil des Systems, und die Infrastruktur, auf der sich das Fahrzeug bewegt, ist die zweite Systemkomponente. Damit die Systemteile die Gesamtheit der Eisenbahn ergeben, müssen sie sich passend zueinander verhalten. Diese Kohärenz ist Voraussetzung für die Zulassung. Die Systemteile für sich alleine haben jeweils dem Kompatibilitätsprinzip zu entsprechen.
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