Das so genannte Rechtsfahrgebot gilt nicht nur im Straßenverkehr. Auch auf den Gleisen der deutschen Bahnen gilt bei zweigleisigen Strecken der Grundsatz, wonach Züge das in Fahrtrichtung rechts liegende Gleis als Gleis der Regelrichtung befahren. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Es liegt auf der Hand, dass zumindest im Störungsfall oder bei sonstigen betrieblichen Unregelmäßigkeiten Züge unter bestimmten Bedingungen auch das Gleis der Gegenrichtung befahren dürfen, um wenigstens einen eingleisigen Betrieb aufrecht erhalten zu können. Dass das Fahren im Gegengleis nicht nur in Ausnahmefällen erfolgt und welche Möglichkeiten zur sicheren Durchführung von Fahrten auf zweigleisigen Strecken im Gleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung vorhanden sind, zeigt der folgende Beitrag.
Effektive Betriebsführung
Züge fahren im Gegengleis
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.