Eisenbahnen in Deutschland sind verpflichtet, ihre Anlagen und Fahrzeuge sicher zu bauen und in einem sicheren Zustand zu halten. Um dieser Forderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nachzukommen, wurde seit jeher versucht, aus gefährlichen Ereignissen entsprechende Folgerungen zu ziehen und Schwachstellen auszumerzen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Eisenbahnunfällen kommt, ist im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern gering; das Schadensausmaß hingegen kann dagegen im Eintrittsfall beträchtliche Ausmaße annehmen. Auch wird durch die fortschreitende technische Entwicklung bei gleichzeitiger Beibehaltung älterer Anlagen und Fahrzeuge das Gesamtsystem komplexer.