Die mit der Sicherheit im Bahnbetrieb im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten haben gegenüber allen anderen betrieblichen Handlungen Vorrang. Alle im betrieblichen Regelwerk bekannt gegebenen Anweisungen, die das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmen, haben u.a. zum Ziel, Gefahren von vornherein zu verhindern. Dennoch sind Situationen, die eine „drohende Gefahr“ herbeiführen, nicht ausgeschlossen. Die Ursachen solcher gefahrdrohender Umstände liegen manchmal im Fehlverhalten der am Bahnbetrieb Beteiligten, können aber auch durch Außeneinwirkungen, z.B. Unwetter oder durch Mängel an technischen Einrichtungen eintreten.
Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!
Verhalten bei drohender Gefahr
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.