Die meisten Schnellfahrstrecken (SFS) der DB Netz AG sind aufgrund ihrer Trassierungsmerkmale grundsätzlich für Mischverkehr (für den Verkehr mit Reise- und Güterzügen) geeignet. Für die tunnelreichen Abschnitte der Schnellfahrstrecken besteht jedoch ein Begegnungsverbot für Güterzüge und Reisezüge. Unter anderem für die zwischen Fulda und Burgsinn auch von Güterzügen genutzte SFS wurde dies durch die Einführung eines Tag- und Nachtfensters gelöst. So fahren dort zurzeit tagsüber nur Reisezüge und nachts nur Güterzüge. Dieser Streckenabschnitt ist daher auch als Besondere Bestimmung in Ziffer 3.36 der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) ausgewiesen. Diese Lösung zieht allerdings deutliche Kapazitätseinbußen nach sich.
Mischverkehr
Tunnelreiche Schnellfahrstrecken besser auslasten
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