Am 29. April 2004 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft erlassen. Artikel 33 dieser Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedsstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften so in Kraft setzen, dass sie dieser Richtlinie spätestens ab dem 29.04.2006 nachkommen.
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