Die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzes und Verbesserung der Arbeitsbedingungen betreffen alle Beschäftigten in Deutschland. Insbesondere die Führungskräfte mit Personalverantwortung sind hier nicht nur in einer moralischen, sondern auch gesetzlichen Pflicht, die Sicherheit ihrer Beschäftigten sicherzustellen.
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.