Mitunter müssen Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt werden. Wenn dann, z.B. wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt, das Ausziehgleis nicht ausreicht, kann es vorkommen, dass über die Bahnhofsgrenze hinaus auf den angrenzenden Streckengleisen rangiert werden muss. Für diese Fälle gelten besondere Regelungen. In drei Beiträgen werden behandelt: ? die Grundsätze für das Rangieren auf Hauptgleisen, ? das Rangieren auf dem Ausfahrgleis, ? das Rangieren auf dem Einfahrgleis.
Die Spielregeln
Rangieren auf dem Einfahrgleis
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