Die gute alte Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung existiert nicht mehr. Sie ist jedoch – ebenso wie an der Börse abhanden gekommenes Vermögen – nicht einfach weg, sondern nur woanders. Die Vorschriften über die Versicherungspflicht der Eisenbahnen wurden in das Allgemeine Eisenbahngesetz integriert.
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