Die Bundesregierung hat zum 1. August 2009 die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in novellierter Form erneut in Kraft treten lassen. Ausbilder müssen deshalb ihre fachliche und arbeitspädagogische Eignung für ihre Tätigkeit nunmehr wieder per Prüfung nachweisen. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie sich die Änderungen in der AEVO auf die Berufsausbildung bei der Bahn auswirken und wo Handlungsbedarf erkennbar ist.
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