Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zum 1. Januar 2008 wurden aus den ehemals neun Schienenpersonennahverkehrs-Aufgabenträgern nunmehr drei Verkehrsräume mit annähernd ähnlichem Volumen an Zugkilometern sowie erweitertem Aufgabenspektrum.
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.