„Maut“, „Wegegeld“ oder „Zehnte“ sind Bezeichnungen für eine uralte Form der Zölle, die damit zu den ältesten Abgaben gehören. Ihr Charakter wandelte sich im Laufe der Geschichte mehrfach: von Passier- bzw. Geleitzöllen über so genannte Benutzungsgebühren bis hin zu Straf- und Schutzzöllen.
Der Verkehr mit Waren über Ländergrenzen hinweg erfolgt seit Jahrtausenden unter staatlicher Aufsicht. Die Erhebung von Steuern (Zöllen) stand dabei in der Vergangenheit meistens im Vordergrund. Ursprünglich wurde dabei ein Teil der Ware, z.B. der „Zehnte“ (Teil) als Abgabe verlangt. Erst später ging man dazu über, diese Steuer in Form von Geld zu erheben.
Die Nachkriegsentwicklung auf dem Gebiet des Zollwesens zeichnet sich durch eine zunehmende internationale Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland sowie deren wirtschaftliche Integration im Rahmen der EG aus. Internationale Bemühungen um einen liberalisierten Welthandel, der keinen protektionistischen Beschränkungen mehr unterliegt, führten in den letzten Jahrzehnten zu einem stetigen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen.