Seit dem 21. August 1996 ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit seinen zentralen Bestimmungen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und der Dokumentationspflicht in Kraft. Die Grundsätze des ArbSchG als deutsche Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (Ril 89/391/EWG) und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien im ArbSchG sind im DB Konzern im Prozesshandbuch Arbeitsschutz-Management-System DB Konzern (PHB 13201) festgelegt.
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