Gratulation! Sie haben sich gerade ein neues Auto gekauft und freuen sich auf die vielen geplanten Ausflüge. Wer denkt da an die Möglichkeit, dass der Wagen bei der ersten Fahrt liegen bleibt? Und wenn … da greift dann die Gewährleistung des Herstellers. Wie wird bei Störungen oder Mängeln an Schienenfahrzeugen, die bereits vom DB-Unternehmensbereich abgenommen sind, verfahren? Ist der Gewährleistungsanspruch ein Vertragspassus, auf den nur in Ausnahmefällen zurückgegriffen werden muss?
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.