Die Bahnen der europäischen Nationalstaaten organisieren ihren Betrieb nach unternehmerischen Prinzipien, den nationalen Rechtsvorschriften bzw. dem EU-Recht soweit den Bahnbetrieb betreffend und anderen internationalen Rechtsvorschriften. An den nationalen Grenzen, den Schnittstellen der Bahnen der einzelnen Länder zueinander, treffen die traditionell unterschiedlichen Regelwerke der Nachbarbahnen aufeinander. Damit dies nicht zu Behinderungen im grenzüberschreitenden Verkehr führt, werden in bilateralen Grenzübergangsverträgen und -vereinbarungen alle notwendigen Belange geregelt, um einen reibungslosen Bahnbetrieb beim Grenzübertritt zu gewährleisten. Dieser Beitrag erläutert den aktuellen Vertragsstand im Verbund mit den an Deutschland angrenzenden Nachbarbahnen.
Grenzüberschreitender Verkehr
Europäische Grenzen reibungslos passieren
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