Der vorangegangene erste Teil zum Dienstvertragsrecht beschäftigte sich damit, wie ein Dienstvertrag begründet wird und welche Pflichten im Einzelnen auf den Dienstverpflichteten zukommen. Dieser zweite Teil befasst sich mit den Pflichten des Dienstberechtigten. Die Beendigung des Dienstvertrags wird in einem Folgebeitrag behandelt.
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