Diesen Satz hat fast jeder schon einmal gehört: „Ohne meinen Rechtsanwalt, meinen Arzt oder Steuerberater mache ich nichts.“ Nahezu gedankenlos wird der Satz ausgesprochen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass einer Einschaltung etwa eines Rechtsanwalts oder Arztes immer etwas ganz Bestimmtes vorausgehen muss, nämlich eine vertragliche Vereinbarung. Ohne eine solche vertragliche Absicherung jedoch wird kein frei praktizierender Arzt, kein Rechtsanwalt, kein Steuerberater etwas unternehmen. Im Folgenden wird zunächst auf den im täglichen Leben ungemein wichtigen Dienstvertrag eingegangen, aber auch auf den Arbeitsvertrag, soweit dies in diesem Rahmen außerhalb des Arbeitsrechts möglich ist. In einer weiteren Fortsetzung werden der Werkvertrag sowie ähnliche Vertragsarten behandelt.
Schuldrecht – Besonderer Teil
Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge Teil 1
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