Nähert sich eine Fahrt einer Arbeitsstelle, so muss eine Warnung so rechtzeitig erfolgen, dass die Arbeitskräfte den Gefahrenbereich ohne Hast räumen und den Sicherheitsraum erreichen können. Müssen dabei Geräte aus dem Gefahrenbereich entfernt werden, so ist entsprechend früher zu warnen. Auf keinen Fall darf eine Warnung zu spät erfolgen. Aber, durch eine zu frühe Warnung können die Versicherten dazu verleitet werden, die Warnung nicht sofort zu befolgen oder nochmals den Gefahrenbereich des Gleises zu betreten.
Aus den genannten Gründen hat die rechtzeitige Warnung einen hohen Stellenwert für Schutz von Leib und Leben der Beschäftigten.