Die Einführung der Lkw-Maut verfolgt vier politische Ziele: Verursachergerechte Anlastung der Wegekosten, Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern gerechter zu gestalten, die Einnahmen für den Ausbau der Verkehrswege einzusetzen und mit einem automatischen Gebührenerhebungssystem neue Marktchancen für die Industrie zu eröffnen. Der grundsätzliche Weg zur Erreichung dieser Ziele war mit der Verkündung des Autobahnmautgesetzes (ABMG) frei. Im ABMG sind die wesentlichen Bestimmungen zur Umsetzung festgeschrieben: Festlegung auf nahezu alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mindestens 12 t, Erhebung nach Kilometern, Zahl der Achsen und Emissionswerten und die Erhebung der Maut auf Autobahnen mit der Option, dass eine Ausweitung auf Bundesstraßen erfolgen kann. Zusätzlich ist im ABMG die Rolle des Bundesamtes für den Güterverkehr (BAG) festgelegt und dass das Mautaufkommen dem Bund zusteht. Die Höhe der Maut wird durch eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung geregelt.
Von der zeitbezogenen zur streckenbezogenen Gebühr
Die Lkw-Maut
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