Die Deutsche Bahn hat im Februar 2004 ihre Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. In ihr verpflichtet sich das Unternehmen, zum 1. Oktober 2004 garantierte Entschädigungsleistungen rechtsverbindlich einzuführen. An der Ausarbeitung der Kundencharta waren das Verbraucherministerium und das Verkehrsministerium intensiv beteiligt. Gemeinsam mit der Deutschen Bahn wurde eine gute Einigung im Sinne des aktiven Verbraucherschutzes erzielt. Die neue Regelung ist künftig für jeden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesbar. Die Fahrgäste im Fernverkehr haben damit einen Rechtsanspruch auf Entschädigung.
Die Kunden-Charta der Deutschen Bahn
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