Im vorliegenden Beitrag wird der Grundbegriff „Takt“ beleuchtet, der – mittlerweile auch vom Gesetzgeber aufgegriffen – in engem Zusammenhang mit dem Fahrplan steht. Seit Einführung des ersten Taktfahrplans im Jahr 1846 befindet sich das Streben nach einem gleichen Takt in einem Spannungsfeld mit zahlreichen anderen Anforderungen.
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