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Home > Archiv > Deine Bahn 08/2010 > Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen

Untergesetzliches Regelwerk

Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen

Während die Ril 408 „Züge Fahren und Rangieren“ die Bezeichnung „Fahrdienstvorschrift“ nur noch inoffiziell trägt, gibt es nach wie vor die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE). Sie findet seit jeher Anwendung vor allem auf Nebenbahnen, die von anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen als der DB Netz AG betrieben werden. Seit einigen Jahren gibt es auch einzelne Regionalstrecken der DB Netz AG (bzw. ihrer Töchter), auf welchen die FV-NE Anwendung findet. Der vorliegende Beitrag geht auf die Rolle der FV-NE als untergesetzliches Regelwerk ein und stellt Aufbau und Inhalt vor.

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