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Die EU-Sicherheitsrichtlinie und ihre nationale Umsetzung

Im April 2004 trat die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft in Kraft. Diese Richtlinie soll einen gemeinsamen Rahmen zur Regelung der Eisenbahnsicherheit im europäischen Binnenmarkt für Eisenbahnverkehrsdienste schaffen. Die Mitgliedsstaaten der EU haben in der Vergangenheit ausgehend von ihren nationalen technischen und betrieblichen Prozessen unterschiedliche nationale Regelungen getroffen, die sich als Hindernisse für die
Aufnahme grenzüberschreitender Verkehrsdienste erwiesen haben.

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