Das gegenwärtige Hauptprojekt des CIT zum elektronischen Frachtbrief CIM und elektronischen Wagenbrief CUV steht im Zentrum der einschlägigen Arbeitsprozesse in diesem Jahr. Unter Teilnahme der Mitglieder des CIT sind auf Sektorebene die rechtlichen und funktionellen Spezifikationen des elektronischen Frachtbriefs CIM auf Basis des Grundsatzes der funktionalen Gleichwertigkeit gemäß Artikel 6 § 9 CIM und des elektronischen Wagenbriefs CUV gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Allgemeinen Vertrags für die Verwendung von Güterwagen (AVV) erarbeitet worden. Das CIT wird des Weiteren Partnerorganisationen wie UIC/RailData bei der Finalisierung der technischen Spezifikationen im Rahmen des Projekts eRailFreight besonders unterstützen. Der Beitrag liefert einige zusätzliche Einblicke in diesen Fragenkomplex – vor allem aus einer Rechtsperspektive für die Digitalisierung an der Schnittstelle zur Praxis.
Megatrend Digitalisierung
Der elektronische Frachtbrief CIM
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