Der Bahnübergang ist eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen, und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge. Nach den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind Bahnübergänge nur auf Bahnstrecken zugelassen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit der Züge von 160 Kilometern pro Stunde nicht überschritten wird.
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