Von der DB Netz AG wird ein 36.500 Kilometer langes Streckennetz betrieben. Sie ist somit Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und hat die Pflicht, dieses Schienennetz jedem potenziellen Nutzer zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht, einen Netzzugang diskriminierungsfrei, das heißt, ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Nutzer herzustellen, basiert auf der Gesetzgebung der Europäischen Union und gilt für alle EIU in den Mitgliedstaaten gleichermaßen. Für die Trassennutzung berechnet die DB Netz AG Entgelte. Diese Entgelte sind im Trassenpreissystem (TPS) zusammengestellt. Dabei müssen sowohl gesetzgeberische Änderungen als auch Modifikationen an der Infrastruktur im Trassenpreissystem abgebildet werden. Auch im Jahr 2007 sind einige Veränderungen erforderlich. Diese Veränderungen werden im folgenden Artikel näher betrachtet.
Das Trassenpreissystem wurde in seinen Grundstrukturen bereits in „Deine Bahn“ 1 bis 3/2005 vorgestellt. Auf die einzelnen Bausteine des gesamten Preissystems wird in diesem Beitrag nur kurz eingegangen. Schwerpunkte des hier vorgestellten Themas sind die Änderungen und Neueinführungen, die auf die bestehende Systematik des Trassenpreissystems aufsetzen.