Dieser Beitrag behandelt ein Betriebsverfahren, bei dem es in besonderer Weise auf das Fingerspitzengefühl des Triebfahrzeugführers ankommt. Das Nachschieben von Zügen kann planmäßig an den bekannten Steilrampen, wie der Geislinger Steige oder der Spessart-Rampe vorgeschrieben sein, jedoch auch außerplanmäßig an jeder anderen Steigung bzw. bei Unregelmäßigkeiten zur Anwendung kommen, wenn Güterzüge oder in besonderen Ausnahmefällen auch Personenzüge aus eigener Kraft nicht wiederanfahren bzw. weiterfahren können. Was das betriebliche Regelwerk hierzu vorgibt und wie das Verfahren in der Praxis zu handhaben ist, wollen wir in diesem Beitrag bewusst zur Diskussion stellen.
Regeln und Praxisbeispiele
Das Nachschieben von Zügen
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.