Seit dem 1. Januar 2005 wurde das Fahrsimulatortraining (Übungsfahrt und Überwachungsfahrt) in Verbindung mit dem Computer basierten Training (CBT) als Regelverfahren für die Eisenbahnfahrzeugführer (Ef) der DB Netz AG und ihrer Tochtergesellschaften eingeführt und muss von diesen seit 2005 einmal pro Kalenderjahr absolviert werden.
Nach gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen der KoRil 408.1111 sind die Unternehmen der DB AG verpflichtet, eine regelmäßige Überwachung der Anwendung der Bahnbetriebsverfahren durch die Mitarbeiter im operativen Bereich durchzuführen.
Die Fahrsimulator-Überwachungsfahrt zählt zu den nach 408.1111 geforderten Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Betriebssicherheit im operativen Bereich. Sie muss von den Ef ohne Fehler in sicherheitsrelevanten Bereichen absolviert werden und soll die Handlungssicherheit in besonderen und schwierigen betrieblichen Situationen bestätigen und festigen.