In diesem Beitrag über das Gerichtsverfassungssystem in Deutschland werden Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit behandelt. Diese Rechtsgebiete sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nicht immer lässt sich öffentliches Recht ohne Schwierigkeiten vom Privatrecht unterscheiden. Daher erfolgt im Hinblick darauf, welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten eingeschlagen werden muss, ein kurzer Abriss dessen, was unter öffentlichem Recht zu verstehen ist. Anschließend werden die wesentlichen Grundzüge des Verwaltungsrechts und die Gerichtsorganisation der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte geschildert.
Die Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit
Das deutsche Gerichtssystem
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