Nach der Richtlinie 123 „Notfallmanagement, Brandschutz“ (Betrieblich-technisches Regelwerk der DB Netz AG; Modul 123.0110 Maßnahmen zur Vorbereitung und Organisation der Notfallhilfe) haben Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Aufgabe, nach Zugunfällen am Ereignisort unter anderem für die Betreuung ihrer Kunden mit zu sorgen.
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