Der Zugleitbetrieb bietet effiziente Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betriebsführung, insbesondere an den Schnittstellen zu elektronischen Stellwerken, die weitestgehend aus Betriebszentralen heraus bedient werden. Es gibt jedoch auch Strecken, die einen derart schwachen Verkehr aufweisen, dass sogar der Zugleitbetrieb, der dem Wesen nach für einen Mehrzugbetrieb konzipiert wurde, noch zu aufwendig ist. Im Zugleitbetrieb müssen zwischen Zugpersonal und Zugleiter Zuglaufmeldungen abgegeben werden. Sie haben das Ziel, die Zugfolge mehrerer Züge auf der Strecke zu regeln (Disposition) und zu sichern (Folgefahr- und Gegenfahrschutz). Was passiert jedoch, wenn auf einer Strecke immer nur ein Zug unterwegs ist, der zwischen einem die Strecke begrenzenden Bahnhof und dem Endpunkt der Strecke (Haltepunkt) pendelt? Solche Strecken werden als Stichstrecken bezeichnet. Welche Regeln für diese Strecken zu beachten sind und welche Besonderheiten gelten, behandelt dieser Beitrag.
Neu in Ril 408: Der „Ein-Zug-Betrieb“
Betriebliche Regeln für Strecken mit Stichstreckenblock
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