Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005 wurde in § 2 Abs. 3 BBiG die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu verbringen. Dieser Beitrag zeigt die Vorteile von Auslandsaufenthalten auf und damit auch die hohe Relevanz für die weitere Internationalisierung der Bahn. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden erläutert und es wird gezeigt, wie die deutsche Wirtschaft mit dem Mobilitätsberaterprojekt „Berufsbildung ohne Grenzen“ auf den gestiegenen Beratungsbedarf reagiert.
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