Am 14. Dezember 2003 trat die Bekanntgabe 2 zur Konzernrichtlinie 408 mit geringfügig neuen Regeln in Kraft. Weil diese neuen Regelungen für die Sicherheit des Bahnbetriebes von besonderer Bedeutung waren, wurden sie bereits vor dem Inkraftsetzungstermin der Bekanntgabe 2, und zwar in Form zweier Ausnahmegenehmigungen zur Konzernrichtlinie 408, eingeführt bzw. für gültig erklärt. Nachstehend werden die konkreten Neuerungen themenweise behandelt.
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.