Im Bahnreformbereich regelt die Eisenbahn-Laufbahnverordnung spezielle Bereiche des Laufbahnrechts als vorrangige Rechtsnorm für die bei der privatisierten Deutschen Bahn Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften sowie bei weiteren ausgegliederten Unternehmen eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Dabei werden auch die besonderen Belange einer Personalentwicklung und Personalverwendung von Beamtinnen und Beamten in privatrechtlich organisierten Unternehmen berücksichtigt.
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