Kommen Einsatzkräfte von Feuerwehren oder anderen Rettungsdiensten im Gleisbereich zum Einsatz, kann es notwendig sein, die Oberleitung auszuschalten und bahnzuerden. Auch zum Schutz anderer Personen im Zusammenhang mit einem Ereignis kann diese Maßnahme erforderlich werden. Grundsätzlich zuständig für die Sicherstellung der Bahnerdung ist der Notfallmanager des Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Zusätzlich können Einsatzkräfte der Feuerwehr im Bahnerden unterwiesen werden. Voraussetzungen und Anlässe hierfür sowie das Verfahren werden im folgenden Beitrag beschrieben.
Gefahren im Gleisbereich
Bahnerden durch Einsatzkräfte der Feuerwehr
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