Beiträge zum Thema Sicherheit

Risikoanalysen für Betrieb und Technik bei der Bahn

Seit August 2007 gilt probeweise die Richtlinie „Betriebliche und technische Risikoanalysen im System Bahn“ (Ril 451). Sie regelt, wie bei der Deutschen Bahn Sicherheitsanforderungen an technische und betriebliche Systeme zu ermitteln sind. Im Folgenden werden die Schritte einer Risikoanalyse vorgestellt und am Beispiel eines Bahnübergangs (BÜ) erläutert.

Gefahrenabwehr – eine Gemeinschaftsaufgabe

Notfallmanagement bei der Deutsche Bahn AG

Der Notfallmanager (Nmg) ist der Organisator der bahnseitigen Maßnahmen im Rahmen von gefährlichen Ereignissen und größeren Störungen im Eisenbahnbetrieb vor Ort. Sein Handeln wird bestimmt durch gesetzliche und unternehmerische Vorgaben einerseits sowie durch weit reichende konzernübergreifende Befugnisse, die ein flexibles Handeln vor Ort ermöglichen mit dem Ziel, den Artikel Franz Engelmann  |   Deine Bahn 03/2007

Wie kann man Sicherheitskultur verbessern?

Eisenbahnen in Deutschland sind verpflichtet, ihre Anlagen und Fahrzeuge sicher zu bauen und in einem sicheren Zustand zu halten. Um dieser Forderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nachzukommen, wurde seit jeher versucht, aus gefährlichen Ereignissen entsprechende Folgerungen zu ziehen und Schwachstellen auszumerzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Eisenbahnunfällen kommt, ist im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern gering; das Schadensausmaß hingegen kann dagegen im...

EBuLa-Funk

Datenversorgung von EBuLa über GSM-R

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Führerraumanzeige der Fahrplandaten bei der DB AG. Das Konzept der Ablösung der Datenversorgung des Verfahrens unter Nutzung der Funktionalität Datenfernübertragung (DFÜ) von GSM-R wird erläutert, Sachstand und weiteres Vorgehen werden vorgestellt.

Sicherheitsmanagementsystem

Am 29. April 2004 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft erlassen. Artikel 33 dieser Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedsstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften so in Kraft setzen, dass sie dieser Richtlinie spätestens ab dem 29.04.2006 nachkommen.

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