Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben für den europäischen Eisenbahnverkehr
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Sicherheitsrichtlinie wurden die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme neu geordnet und formuliert.
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Sicherheitsrichtlinie wurden die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme neu geordnet und formuliert.
Die Richtlinie 046.2124 sorgt für einen einheitlichen Standard für die Qualifizierung von Aufgleismannschaften auf Hilfszügen der DB Netz AG.
Der Verbundprozess „Großstörungen managen“ ist eines der ersten Projekte, die nach dem Standardvorgehen des DB Exzellenzsystems aufgesetzt wurden.
Die Strategie „Sicherheit | Nur gemeinsam“ zielt darauf ab, Mitarbeiter dazu zu bewegen, aktiv und aus eigener Überzeugung am Aufbau und Erhalt eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds mitzuwirken.
Aus dem Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung lassen sich wertvolle Erkenntnisse zur Verbesserung der Betriebssicherheit ableiten.
Für eine aussagekräftige Sicherheitsbetrachtung der Risiken am Bahnübergang, die auch die Modellierung kausaler Zusammenhänge erlaubt, fehlt in Deutschland derzeit eine geeignete quantitative Datengrundlage.
Die DB Netz AG hat für ältere Stellwerksbauformen die technische Lösung „TüFa“ entwickelt, die als Rückfallebene zur zusätzlichen Absicherung von Zugfahrten dienen soll.
Eine technische Lösung soll die Sicherheit bei der Bedienung von Stellwerken ohne Gleisfreimeldeanlage im Netz der Deutschen Bahn erhöhen.
Die IT-Strategie der Deutschen Bahn zielt darauf ab, neue Technologien für die Kunden nutzbar zu machen und so die Zukunft des Reisens maßgeblich zu gestalten.
Die LED-Technologie gewinnt auch bei der Ausleuchtung von Verkehrs- und Dienstwegen im Gleisbereich immer mehr an Bedeutung.