Das Bundeseisenbahnvermögen – ein Sondervermögen des Bundes
Mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S.2378) wurden die nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ (DB) und „Deutsche Reichsbahn“ (DR) unter dem Namen „Bundeseisenbahnvermögen“ (BEV) zu einem ebenfalls nicht rechtsfähigen Sondervermögen zusammengefasst (Art. 1 ENeuOG: „Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen – BEZNG“ 1). Das BEZNG als Rechtsgrundlage bestimmt die Existenz und die Sonderform des...