Liberalisierung des Systems Eisenbahn – ein Überblick
Nur wenn die Schiene mehr Marktanteile gewinnt, kann die EU ihre Verkehrs- und Klimaziele erreichen. Dazu müssen die Vorschriften zu
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Sicherheitsrichtlinie wurden die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme neu geordnet und formuliert. Die Wirkung von Schienenstegabschirmungen wird im Vergleich zu Schienenstegdämpfern deutlich geringer von der Gleisabklingrate beeinflusst Die Entwicklung der Schieneninfrastruktur in Deutschland, der Schweiz und Österreich war eines der Kernthemen auf dem 3. iaf Kongress BahnBau in Münster. Der Umbau des Inselbahnhofs Halle (Saale) stellte hohe Anforderungen an Bahnhofsmanagement und Baukommunikation. Mit der Schaffung von Überholgleisen wird das Netz ertüchtigt für den Verkehr verlängerter Güterzüge. Mit einem ganzheitlichen Ansatz ist es der Südostbayernbahn gelungen, ein Ausbauvorhaben im Bayerischen Chemiedreieck praktisch ohne Auswirkungen auf die Endkunden zu realisieren. Aufgrund ihrer großen Bedeutung für Verlader und Verkehrsunternehmen besteht erheblicher Handlungsbedarf bei der Kapazität und Ausführung von Anlagen des Schienengüterverkehrs. Aus dem Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung lassen sich wertvolle Erkenntnisse zur Verbesserung der Betriebssicherheit ableiten. Die DB Netz AG hat für ältere Stellwerksbauformen die technische Lösung „TüFa“ entwickelt, die als Rückfallebene zur zusätzlichen Absicherung von Zugfahrten dienen soll.Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben für den europäischen Eisenbahnverkehr
Wirkung von Schienenstegabschirmung und -dämpfung im Vergleich
Auf dem Gleis in Richtung Zukunft
Von der Großbaustelle zur zeitgemäßen Mobilitätsdrehscheibe
Steigerung der Netzkapazität für den Schienengüterverkehr
Kundenorientierte Wege in der Abwicklung von Baumaßnahmen
Marktorientierte Weiterentwicklung der Anlagen des Güterverkehrs
Sicherheitsempfehlungen der BEU nach dem Unfall von Bad Aibling
Unterstützende Fahrwegprüfung bei Stellwerken ohne Gleisfreimeldung