Nur ein Arbeitsplatz?
... Unordnung die andere Hälfte!“ oder „Wer Ordnung hält ist nur zu faul zum Suchen!“ Solche und ähnliche Sprüche kennen Sie sicherlich auch. Wir möchten das Thema am Beispiel Arbeitsplatz mal etwas näher beleuchten. Nicht für alle Mitarbeiter stellt sich die Frage, wie die Ordnung am Arbeitsplatz aussehen sollte. So wird z.B. ein
Artikel
Peter P. Walter | Deine Bahn 04/2005
Einige Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln sind der Meinung, dass sich das Lösen eines Fahrscheins für die Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel – der Bahn oder dem Bus – nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist. Andere wiederum fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Besondere Vertriebsformen beim Verkauf: Kaufverträge werden indessen nicht nur in, sondern häufig auch außerhalb der üblichen Ladengeschäfte abgeschlossen. Dies betrifft vornehmlich Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Derartige Verträge sind ab dem 01.01.2002 als „Besondere Vertriebsformen“ im „Allgemeinen Schuldrecht“ in den §§ 312 bis 312 ff BGB geregelt. Sie erfassen Verträge, bei denen der Kunde ein Verbraucher ist,... Während sich die bisherigen vier Kapitel des Kaufrechts mit dem Begriff und dem Abschluss eines Kaufvertrages, den dadurch entstandenen Pflichten der Vertragsparteien untereinander, den möglichen Verletzungen der Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag und den daraus resultierenden Rechtsfolgen beschäftigte, soll nun auf die besonderen Arten des Kaufs eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere der Verbrauchsgüterkauf und der Kauf unter Eigentumsvorbehalt. In diesem Beitrag werden Tipps zu folgenden Themen gegeben:
• Datensicherung (Daten-CD über das Kontextmenü brennen),
• Datensicherung ohne CD-Brenner,
• Windows mit Bordmitteln reparieren,
• System Wiederherstellung. Mit diesem Beitrag beenden wir die Serie über die Europäische Union ab. Begonnen hatten wir in „Deine Bahn“ 8/2003 mit dem Thema: Meilensteine – Auf dem Weg zur Europäischen Union und in weiteren Fortsetzungen: Die Charta der Grundrechte (Hefte 1 und 2/2004), die Organe und Institutionen der Europäischen Union (Hefte 5 und 8/2004). Teil 3 zum Kaufvertragsrecht schilderte, wann der Käufer Nacherfüllung verlangen, vom Kaufvertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern kann. Das Gesetz eröffnet dem Käufer aber noch weitere Alternativen, den Schadensersatz. Frage Wenn ich in einer Excel-Tabelle zwei Datumsangaben von einander subtrahiere, erhalte ich sonderbare Angaben (Abbildung 1). Sie sehen, dass nach einer normalen Subtraktion das Ergebnis 15.1.1900 erscheint. Wie kann ich das richtig stellen? Gibt ist eigentlich einen Unterschied zwischen dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union? Oder besteht da vielleicht gar keiner? Aber ja doch, denn der Europäische Rat besteht aus den 25 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Kommission, der Rat der Europäischen Union setzt sich aus 25 Ministern der gleichen Fachbereiche aus allen Mitgliedstaaten... Die beiden vorangegangenen Artikel zum Kaufrecht befassten sich mit dem Begriff des Kaufvertrages, seinem Inhalt, den jeweiligen Pflichten der Vertragsparteien, dem Mangelbegriff und wann Mängelrechte ausgeschlossen oder eingeschränkt sind. In den nachfolgenden Ausführungen wird erläutert, wann und wie der Käufer vorzugehen hat, wenn ein Mangel im Sinne der §§ 434, 435 BGB vorliegt, ob er Nacherfüllung verlangen, vom... Ist Schwarzfahren strafbar?
Der Kaufvertrag – Teil 6
Der Kaufvertrag – Teil 5
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Die Organe und Institutionen der Europäischen Union
Der Kaufvertrag – Teil 4
Excel 2000 – Tipps und Tricks
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Der Kaufvertrag – Teil 3