Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 2)
Soll ein Fahrzeug im Bahnhof eingesetzt werden, muss nach Kleinwagen und anderen Fahrzeugen unterschieden werden.
Nach den Regeln im Modul 408.0231 Abschnitt 3 Absatz 6 darf die Fahrt eines Kleinwagens im
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Dietmar Homeyer | Deine Bahn 02/2005
Engagement im Umweltschutz zahlt sich aus. Dies zeigen die aktuellen Umweltkennzahlen, die in einer neuen Broschüre des Bahn-Umwelt-Zentrums zusammengefasst sind. Das Heft liefert alle wichtigen Daten des Geschäftsjahres 2003 zu den Themen Klimaschutz, Energie, Luftschadstoffe,
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Björn Schering | Deine Bahn 01/2005
Am 12. Dezember 2004 trat die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft. Die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft ist am 29. April 2004 verabschiedet worden und damit in Kraft getreten. Diese Sicherheitsrichtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die bis spätestens April 2006 Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen müssen, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Dazu ist ihrer Meinung nach ein grenzüberschreitender
Am 12. Dezember 2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft. Anlässlich der letzten INNOTRANS in Berlin stellten die Fahrzeughersteller neben bewährten Fahrzeugtypen auch zahlreiche Neuentwicklungen vor. Der folgende Beitrag gibt einen kleinen Überblick über die aktuellen Fahrzeug- und Komponentenentwicklungen. Mit den Verkehrsmitteln des Eisenbahnverkehrs, den Güterwagen, werden alle Güter und Transportgefäße befördert, die der Bahn (hier stellvertretend Railion Deutschland) zum Transport übergeben werden. Die
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Manfred Müller | Deine Bahn 11/2004
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Rückfallebenen beim Ausfall technischer Komponenten des Systems „Elektronischen Buchfahrplan und La (EBuLa)“. Er ist die Fortsetzung unserer Beitragsfolge zum Verfahren zur Anzeige der Fahrplaninformationen in Führerräumen von Fahrzeugen. Zur prinzipiellen Beschreibung des Verfahrens wird auf den Beitrag „Elektronischer
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Wieland Friedrich | Deine Bahn 11/2004
Umweltschutz ist ein Wettbewerbsvorteil
Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 1)
Die Entwicklung der Diesellokomotive
Sicherheitliche Anforderungen an die Eisenbahnen der EU
Das Sicherheitsmanagementsystem der europäischen Eisenbahnen
Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 2)
Aktuelle Fahrzeugentwicklungen
Die Produktpalette der Stinnes AG
Die Rückfallebene des Verfahrens „Elektronischer Buchfahrplan und La”
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