Schon einige Zeit warten die Eisenbahnen in Europa, in Teilen von Vorderasien, und Nordafrika auf die Einführung des neuen „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF 1999, in der Fassung des Protokolls von Vilnius). Nach einer endlos scheinenden Ratifizierungsphase durch die nationalen Parlamente wird vsl. Ende 2005 das neue internationale Beförderungsrecht für den Schienenverkehr in Kraft treten. Für den Güterverkehr...
Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER-CIM)
Schon einige Zeit warten die Eisenbahnen in Europa, in Teilen von Vorderasien, und Nordafrika auf die Einführung des neuen „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF 1999, in der Fassung des Protokolls von Vilnius). Nach einer endlos scheinenden Ratifizierungsphase durch die nationalen Parlamente wird vsl. Ende 2005 das neue internationale Beförderungsrecht für den Schienenverkehr in Kraft treten. Für den Güterverkehr...
Führende Fahrzeuge müssen die in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 28 Absatz 1 geforderten Ausrüstungen, z.B. Bahnräumer, Geschwindigkeitsanzeiger oder Zugfunkeinrichtungen haben. Wenn im Bahnbetrieb von „führenden Fahrzeugen“ die Rede ist, ist damit immer die Position des Fahrzeuges im Zug gemeint. Mit anderen Worten: Das führende Fahrzeug ist das Fahrzeug an der Spitze des Zuges. Im Jahr 1998 wurde...
Führende Fahrzeuge müssen die in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 28 Absatz 1 geforderten Ausrüstungen, z.B. Bahnräumer, Geschwindigkeitsanzeiger oder Zugfunkeinrichtungen haben. Wenn im Bahnbetrieb von „führenden Fahrzeugen“ die Rede ist, ist damit immer die Position des Fahrzeuges im Zug gemeint. Mit anderen Worten: Das führende Fahrzeug ist das Fahrzeug an der Spitze des Zuges. Im Jahr 1998 wurde...
Das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
Im ersten Teil dieses Artikels wurden die allgemeinen Prämissen des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems behandelt. In den sich anschließenden Abschnitten wurden die für die Planung zugrunde zu legenden Planungsparameter dargestellt. Dieser Teil II widmet sich außer dem Oberbau vor allem den durch den Bahnbetrieb auftretenden Belastungen und Kräften auf den Gleiskörper bzw. die konstruktiven Ingenieurbauten. In dem letzten Absatz werden die...
Das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
Im ersten Teil dieses Artikels wurden die allgemeinen Prämissen des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems behandelt. In den sich anschließenden Abschnitten wurden die für die Planung zugrunde zu legenden Planungsparameter dargestellt. Dieser Teil II widmet sich außer dem Oberbau vor allem den durch den Bahnbetrieb auftretenden Belastungen und Kräften auf den Gleiskörper bzw. die konstruktiven Ingenieurbauten. In dem letzten Absatz werden die...
Die Pflichten des Mieters
Pflicht zur Zahlung der Miete
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.
Die Pflichten des Mieters
Pflicht zur Zahlung der Miete
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.
Den Eisenbahnern zu helfen, durch freiwilliges, aktives und selbstbestimmtes Lernen ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Qualifikationen zu verbessern, ist Kernaufgabe des VDEF.
Der technisch-organisatorische Wandel gewinnt in Produktion und Dienstleistung zunehmend an Dynamik. Daraus resultiert, dass an die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter permanent neue Anforderungen gestellt werden. Lebenslanges oder lebensbegleitendes Lernen ist im Handwerk, in kleinen und mittleren...
Europa wächst immer mehr zusammen, Grenzen werden durchlässiger, Transportmittel werden moderner und Reise sowie Transportzeiten verkürzen sich. Innerhalb dieser fortschreitenden Entwicklungen steuert die Deutsche Bahn AG nach dem Zusammenschluss von zwei ehemaligen Staatsunternehmen vor über elf Jahren auch noch Deutschlands größten Changeprozess. Dieser Vielzahl von Veränderungen muss ein zukunftsorientiertes Mobilitäts- und Logistikunternehmen Rechnung tragen. Dabei investiert das Unternehmen auch...
Finden statt Suchen
Nutzen Sie unsere erweiterte Suche für Ihre professionelle Recherche.
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0)30 200 95 220
oder per E-Mail an: info@bahn-fachverlag.de