Beiträge der Rubrik Ausbildung Prüfung und Beruf

Wie man Trainings kreativ und teilnehmeraktivierend gestalten kann

Kreative Seminarmethoden

In unserem ersten Beitrag haben wir Ihnen Methoden zum Einstieg und Kennen lernen vorgestellt. Im zweiten lag der Schwerpunkt auf dem Thema, wie spielerisch Lernkontrollen durchgeführt werden können. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen insbesondere Übungen vorstellen, die zur Auflockerung und Aktivierung der Teilnehmer im Training eingesetzt werden.

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER-CIM)

Neues internationales Eisenbahnbeförderungsrecht Güterverkehr

Schon einige Zeit warten die Eisenbahnen in Europa, in Teilen von Vorderasien, und Nordafrika auf die Einführung des neuen „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF 1999, in der Fassung des Protokolls von Vilnius). Nach einer endlos scheinenden Ratifizierungsphase durch die nationalen Parlamente wird vsl. Ende 2005 das neue internationale Beförderungsrecht für den Schienenverkehr in Kraft treten. Für den

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER-CIM)

Neues internationales Eisenbahnbeförderungsrecht Güterverkehr

Schon einige Zeit warten die Eisenbahnen in Europa, in Teilen von Vorderasien, und Nordafrika auf die Einführung des neuen „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF 1999, in der Fassung des Protokolls von Vilnius). Nach einer endlos scheinenden Ratifizierungsphase durch die nationalen Parlamente wird vsl. Ende 2005 das neue internationale Beförderungsrecht für den Schienenverkehr in Kraft treten. Für den

Schuldrecht – Besonderer Teil

Das Mietrecht – Teil 2

Die Pflichten des Mieters Pflicht zur Zahlung der Miete Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.

Schuldrecht – Besonderer Teil

Das Mietrecht – Teil 2

Die Pflichten des Mieters Pflicht zur Zahlung der Miete Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.

Geleitwort von Margret Suckale

Liebe Auszubildende Am 1. September 2005 starteten Sie Ihren Weg ins Berufsleben bei der Deutschen Bahn – zum Ausbildungsbeginn möchte ich Sie daher sehr herzlich begrüßen. Mit einer Berufausbildung bei der Bahn haben Sie sich entschieden, bei einem der führenden Mobilitäts- und Logistikdienstleister in Europa zu lernen und zu arbeiten. Die Bahn braucht motivierten und engagierten Nachwuchs wie Sie, der...

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